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weiter heisst es aber auch :
geringere abstandsflächen sind zuzulassen, wenn:
...
2. Beleuchtung mit Tageslicht sowie Belüftung in ausreichendem Maße gewährleistet bleiben, Gründe des Brandschutzes nicht entgegenstehen und nachbarliche Belange nicht erheblich beeinträchtigt werden oder
Ich habe die Wand als F90 Brandwand ausgeschrieben, und die Feuerwehr hat 2,50 schon genehmigt...
Da die wand keine Fesnter hat, spielt die Belichtung eh keine Rolle, und da die Nachbarn (gleicher Eigentümer) das ja so wollen, werden Nachbarschaftsbelange auch nicht berührt... |