Social Bookmarks:
Ich weiss nicht ob ich falsch liege aber ich gruppiere das so.
Freier Mitarbeiter: Quasi-festangestellter Freiberufler (hohe Wahrscheinlichkeit der Scheinselbstständigkeit. Freie Mitarbeiter sollte es eigentlich nicht geben weil dann koennte man ihnen auch einen Vertrag geben) egal ob Dipl.-Ing. oder Architekt. Keine Vorteile einer Festanstellung bei allen Nachteilen eines Freiberuflers (okay, einige wenige wie keine Kündigungsfrist). Arbeitsplatz = Auftraggeberbüro
Freiberufler: Dipl-Ing oder Architekt der sich Auftrags- oder Zeitbegrenzt einkaufen lässt. Mehrere Auftraggeber. Arbeitsplatz im eigenen Office oder beim Auftraggeber.
Ob der freie Mitarbeiter oder Freiberufler Architekt oder nicht ist, ist erstmal gleich. Ein freiberuflicher Architekt der die Haftung mitbringt kostet (hoffentlich) sicherlich mehr als ein Dipl.-Ing. |