welche "16m" meinst du denn?
gibt es ein baufenster oder vorschriften in einem bebauungsplan, die diesen wert hergeben?
oder meinst du die 16m (§6 bauo-nrw) für den reduzierten bemessungsfaktor von abstandsflächen (ich unterstelle wegen "münster" einfach nrw).
anahnd meiner erfahrungen in nrw kannst du 16m ein mal gegenüber einer bzw. jeder grenze insgesamt verbrutzeln, aber nicht für jeden außenwandteil neu. garagen wiederrum dürfen sich innerhalb der abstandsflächen eines gebäudes befinden.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_...&sg=#det241788
Tapp