die 16 m kenne ich auch nur von den abstandsflächen...
Abstandsflächen - Schmalseitenprivileg: Information - Begriff - Definition im JuraForum.de
theoretisch kannst du dein gebäude so tief machen wie du willst solange du den b plan einhälst bzw. §34
(grz, gfz, baulinine, grenze etc.)
bedenke aber das thema der belichtung bei solchen gebäudetiefen.
die möglichkeit von oben zu belichten hast du durch die eingeschossige bauweise ja leicht.
mfg
tim