Zitat:
Zitat von FoVe Insofern könntest du sogar Recht haben, dass wenn er bei Angebotsabgabe keine Alternativprodukt benannt hat, er stillschweigend das ausgeschriebene produkt angeboten hat und es nur vom "Goodwill" des Ag abhängt, ob er nachträglich noch ein abweichendes Produkt einsetzen darf. |
Bei öffentlichen Ausschreibungen ist das definitiv so. Ein nachträglicher Produktwechsel ist problematisch, weil dann das Vergabeverfahren anfechtbar wird. Viele AN haben ja besondere Vorteils-Verträge mit bestimmten Herstellern. Man kann nicht formell für das ausgeschriebenen Produkt A Kampfpreise bieten und dann nach Vergabe auf Produkt B wechseln wollen, das man 30% günstiger im Einkauf bekommt. Das bringt die Mitbewerber zurecht auf die Palme.
Ein Architekt, der das unkritisch mitmacht, gefährdet die Korrektheit des ganzen Verfahrens ...
T.