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KeRo
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Datum: 17.11.2011
Uhrzeit: 20:34
ID: 45359



Fluchtweglänge Büro (Berlin)

#1 (Permalink)
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Hallo an alle,

ich arbeite zur Zeit an einen studentischen Entwurf für ein Büro- Gebäude in Berlin.

In Berlin gilt ja, soweit ich weiß, für ein Bürogebäude ein zweiter gebauter Rettungsweg, d.h. ich brauche mindestens 2 Rettungswege (notwendige Treppen). Ein anleitern der Feuerwehr, wie im Wohnungsbau, ist nicht möglich.

In der BauOBln find ich allerdings nur angaben, zur Entfernung für den erste notwendigen Treppenraum:

Zitat:
$35
(2) 1 Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie eines Kellergeschosses muss mindes-tens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie in höchstens 35 m Ent-fernung erreichbar sein.
2 Übereinanderliegende Kellergeschosse müssen jeweils mindestens zwei Ausgänge in notwendige Treppenräume oder ins Freie haben.
3 Sind mehrere notwen-dige Treppenräume erforderlich, müssen sie so verteilt sein, dass sie möglichst entgegenge-setzt liegen und dass die Rettungswege möglichst kurz sind.
Doch welche Fluchtweglänge habe ich zum zweiten notwendigen Treppenraum?? Oder muss dieses auch innerhalb der 35 m liegen?

Danke

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