Hallo an alle,
ich arbeite zur Zeit an einen studentischen Entwurf für ein Büro- Gebäude in Berlin.
In Berlin gilt ja, soweit ich weiß, für ein Bürogebäude ein zweiter gebauter Rettungsweg, d.h. ich brauche mindestens 2 Rettungswege (notwendige Treppen). Ein anleitern der Feuerwehr, wie im Wohnungsbau, ist nicht möglich.
In der BauOBln find ich allerdings nur angaben, zur Entfernung für den erste notwendigen Treppenraum:
Zitat:
$35
(2) 1 Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie eines Kellergeschosses muss mindes-tens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie in höchstens 35 m Ent-fernung erreichbar sein.
2 Übereinanderliegende Kellergeschosse müssen jeweils mindestens zwei Ausgänge in notwendige Treppenräume oder ins Freie haben.
3 Sind mehrere notwen-dige Treppenräume erforderlich, müssen sie so verteilt sein, dass sie möglichst entgegenge-setzt liegen und dass die Rettungswege möglichst kurz sind.
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Doch welche Fluchtweglänge habe ich zum zweiten notwendigen Treppenraum?? Oder muss dieses auch innerhalb der 35 m liegen?
Danke