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Hallöchen,
ein Bekannter hat eine Vorabinformation zum Straßenausbaubeitrag im Bereich Erneuerung Beleuchtung erhalten.
Nun gestaltet sich das Ganze allerdings so, dass die Beleuchtung in der Straße an der Rückseite des Grundstückes erneuert werden soll. Dort befindet sich lediglich der Zugang zur Garage. Seine Anschrift trägt also einen ganz anderen Straßennamen.
Was haltet ihr davon? Muss er trotzdem zahlen?
Ich weiß natürlich, dass man das so pauschal nicht festlegen kann, aber vielleicht kennt sich hier ja jemand mit so etwas aus.... |