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Normalerweise werden die Anlieger- oder Erschliessungskosten in einem Baugebiet prozentual (bezogen auf die Grundstücksgröße in m²) auf die Grundstücke im betreffenden Gebiet umgelegt.
Handelt es sich um ein bereits seit langem erschlossenes Gebiet ist die Vorgehensweise eigentlich die Gleiche. Alle an die Erschliessung angrenzenden Parzellen werden prozentual beteiligt.
Wenn Dein Bekannter von dort einen Zugang zu seinem Grundstück hat, wird er sicherlich beteiligt werden. Trotzdem im Einzelfall informieren/nachlesen. |