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Vielen Dank für die Antworten.
Habe natürlich auch selbst nochmal gegooglet.
Und gefunden, wonach ich gesucht habe:
"Eckgrundstücksvergünstigung möglich (§ 5 Abs. 11 StABS)
Die Grundstücke, die an zwei oder mehr selbstständigen Verkehrsanlagen anliegen, kommen dann in den Genuss der sog. Eckgrundstücksvergünstigung. Dabei wird der errechnete Beitrag um 1/3 zu Lasten der Stadt gemindert.
aber nicht bei Artzuschlag !!! (§ 5 Abs. 12 StABS)"
Da kann ich dem Bekannten schon mal ein Stichwort mit auf den Weg geben, auf dass er sich beziehen kann. |