Brandschutzklappen in Holzrahmebauwand
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Hallo zusammen,
ich komme mit meiner Recherche gerade wieder nicht so richtig voran, daher würde ich gerne wissen, ob hier jemand schon mal folgenden Fall hatte.
Kita in Holzrahmenbau.
Brandschutznachweis sagt:
- tragenden Wände und Decken F30-B
- Technikraum kein eigener Brandabschnitt, also auch nur F30-B
Lüftungszentrale steht im Technikraum.
M-LüRA (Muster-Lüftungsanlagen Richtlinie) sagt, wenn Bauteil Brandschutzanforderungen hat, muss eine Brandschutzklappe eingebaut werden. F30 ist Anforderung also Brandschott.
Soweit so gut.
Brandschutzklappe für F30 gibt es nicht. Alle Zulassungen (ABZ), setzten F90 voraus. Und der Wandaufbau ist Teil der Zulassung. Für Holzrahmenbau gibt es scheinbar keine Zulassung, auch wenn dieser F90 ausgeführt wird. Für Holzbalkendecken jedoch gibt es Zulassungen.
Wenn man den Durchbruch wie bei einer Holzbalkendecke ausführen möchte benötigt man eine Zulassung im Einzelfall, da eine Wand etwas anderes ist als eine Decke.
Für GK-Wand gibt es Zulassungen. Jetzt könnte ich mir vorstellen, dass man die tragenden Wände, dort wo ein Durchbruch erfolgen soll, unterbricht, und eine GK-Wand hinstellt.
Hat hier schon mal jemand diesen Fall gehabt ?
Wie wird das bei all den Kita in Holzrahmenbau gemacht ?
Geht das jedes mal über eine Zulassung im Einzelfall ?
__________________ Grüße Michael
"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
Ludwig Mies van der Rohe, 1964 |