AW: Brandschutzklappen in Holzrahmebauwand
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So habe inzwischen eine Zulassung für eine Brandschutzklappe.
Darin steht, dass eine K90 Brandschutzklappe auch in eine Wand mit weniger als F90 eingebaut werden darf. Hat die Wand F30 dann hat die Klappe K30.
Bleibt noch die Beschreibung der Wand.
Es wird eine Wand in der Zulassung aufgeführt, die als Wand aus Gipswandbauplatten nach DIN 181631978-06 beschrieben wird.
Leider habe ich die DIN nicht. Weiß jemand, was da drin steht ?
Sind da eventtuell auch Holzständerwände mit Gipsbauplattenbekleidung aufgeführt ?
Edit:
So wie sie in der DIN 4102 T4 aufgeführt sind.
/Edit
Wie groß eine Wand sein muss, steht übrigens nicht in der Zulassung.
__________________ Grüße Michael
"Warum soll etwas nicht so gut wie möglich sein ?"
Ludwig Mies van der Rohe, 1964
Geändert von mika (15.12.2011 um 15:25 Uhr).
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