AW: Brandschutzklappen in Holzrahmebauwand
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Ja, so würde ich es auch machen, und so wird es wohl auch meistens gemacht.
Sprich es wird für den Durchbruch eine Öffnung in der Wand geschaffen, die größer als der erforderliche Durchbruch ist. Diese Öffnung wird dann so gefüllt wie es der Zulassung der Brandschutzklappe entspricht. Wobei die Größe der Öffnung Auslegungssache ist.
Dazu braucht man die Zustimmung des Brandschutzsachverständigen, der den Bau abnimmt, der entscheidet dann ob er es so vertreten kann, oder ob es eine Zulassung im Einzelfall werden muss.
Der ist bei uns noch nicht beauftragt.
Aber egal, der Brandschutzgutachter, der den Brandschutznachweis für die Baugenehmigung erstellt hat, hat mich jetzt darauf hingewiesen, dass das Gebäude Gebäudeklasse 3 nach LBO ist.
Damit entfallen laut M-LüRa die Anforderungen an die Lüftungszentrale und damit dann wohl auch die Forderung nach Brandschutzklappen. Jedenfalls für die Wände. Für die Decken gibt es ja die Zulassung. Die sieht übrigens genauso aus wie oben für die Wand beschrieben. Also Öffnung größer als der Durchbruch, dann mit Beton ausgießen und mit Steinwolle die Klappe zum Beton ausstopfen. Schade nur, dass noch kein Hersteller Brandschutzklappen für den Einbau in Holzwände geprüft hat.
Mich würde daher wirklich weiter interessieren, was in der DIN 18163 steht.
Vielleicht sind da ja GK-Beplankte Holzwände beschrieben so wie in der DIN 4102. Denn F90-B bekommt man den Holzwänden dank GK hin. |