Zitat:
Aber darf man als Architekt wider besseres Wissen den Mund halten und wegschauen?
Oder bückt man sich, weil es sonst ein Kollege tut?
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Das m.E. nach ist nicht die Frage.
Ich hab es schon erlebt, dass man selbst wenn man auf "Kostenfallen" im Vorfeld hinweist (im Konkreten Fall waren es Brandschutzmaßnahmen die bei einer Sanierung erforderlich wurden) angegangen wird, mann solle gefälligst nicht so schwarz malen, und wenn die Kosten später explodieren werde man schon eine Lösung finden.
Ich habe mit dieser Situation auch kein Problem, sofern sich hinterher alle an ihre Aussagen erinnern und weiterhin an einem Strang ziehen.
(Was im genannten Beispiel auch der Fall war)
Ärgerlich finde ich halt nur, dass durch das die in meinem 1. Post beschriebene Verhalten unser ganzer Berufsstand in Mitleidenschaft gezogen wird, da die Ursachen für einen Kostensteigerung nicht entsprechend nach aussen transportiert werden.
Für die Öffentlichkeit ist der Schuldige halt meistens der Architekt. Und der wird in der Regel den Teufel tun, den Bauherren "anzuschwärzen",man will ja schließlich wieder mit Ihm Bauen.(Herr de Meuron ist hier eine rühmliche Ausnahme, aber er kanns sich Wahrscheinlich auch auch leisten)
Stichwort Bauträger / Schlüsselfertig zum Festpreis: Was hier beworben wird entspricht doch auch leider oft nicht der Realität.
Sobald der Erwerber Wünsche hat, die über das im Vertrag beschrieben Maß hinausgehen, lässt sich der Bauträger diese nur allzuoft überdurchschnittlich gut bezahlen.
Oder den Käufern ist nicht klar, dass was Schlüsselfertig bedeutet, und was sie an Leistung im Zweifelsfall noch zusätzlich erbringen müssen.
Ich glaube zumindest, dass sich im EFH Bereich keinen nennenswerten Unterschied zw. Bauen mit einem Architekten und Bauen mit einem (seriösen) Bauträger gibt.
Und mal ehrlich: dass Ein Gebäude wie die Elbphilharmonie zu einem "Festpreis" gebaut wird, wie Hochtief und die Stadt Hamburg vereinbahrt haben, ist doch Blanker Hohn. (und jeder weiß das)
Die, Normen, BKI, und die ganze Kostenberechnung wie sie gem. DIN 277 (?) vorgeschrieben werden, sind halt sehr theoretische Gebilde die in ihrer reinform kaum durchzuhalten sind, und aus verschiedensten Gründen an der Praxis scheitern.
nur ein Beispiel:
wenn man im vergangenen jahr eine Kostenschätzunh nach BKI / Erfahrungswerten erstellt hat konnte man diese nach Submission der Angebote in die Tonne kloppen. Die Preise lagen durchschnittlich 25% über dem BKI.
Warum? Die Unternehmer wussten, das die öffentliche Hand Ihre KP2 Maßnahmen bis Ende 2011 verausgaben mussten. Was da zum Teil an Preisen
gemacht wurde grenzt an Wucher.
Kann manns ihnen verübeln? Nein. In "normalen Zeiten werden die Unternehmer doch oft genug von öffentlichen AG´s gedrückt
(Stichwort "der billigste kriegts")
Ich will hier jetzt keine Lanze für HOCHTIEF, Bilfinger und co. brechen, wir bewegen uns da halt in einem dreckigen Geschäft, und die wissen auch wie man´s spielt.
...ein Gebäude wie die Elbphilharmonie in Kostengruppen gem. BKI oder was auch immer in dieser Liga benutzt wird einzuordnen halte ich für fast unmöglich (und wie in meinem 1. Post beschrieben auch für nicht gewünscht)
Und ja, man bückt sich, weils sonst ein Kollege tut.
Die Frage ist nur, wie tief?