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Hallo,
ich plane in der Uni grade ein Hochhaus. Meine Frage bezieht sich auf das Fluchttreppenhaus. Im Erdgeschoss habe ich eine einläufige Treppe mit Podest geplant, die über einen Fluchttunnel ins Freie führt. Im 1. Obergeschoss soll diese als zweiläufige Treppe weitergeführt werden.
Ist das zulässig? Habe eine Pdf angehängt in der man genau sieht was ich meine.
Wäre super wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. |