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ajna
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Datum: 24.01.2012
Uhrzeit: 10:20
ID: 45916



Studentenheimrichtlinie vs. Beherbergungsstättenverordnung

#1 (Permalink)
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Hallo,
ich entwerfe gerade im Rahmnen meiner Diplomarbeit ein Studentenwohnheim in Tübingen (Baden-Württemberg) und meine Frage ist, ob es eine Studentenheimrichtlinie (StudheimRi) in Baden-Württemberg gibt, bzw. wo man die bekommen kann?
Ich hab herausgefunden, dass es eine Beherbergungsstättenverordnung gibt, die z.B. besagt:

§ 6 Notwendige Flure:
(3) In notwendige Fluren mit nur einer Fluchtrichtung (Stichfluren) darf die Entfernung zwischen Türen von Beherbergungsräumen und notwendigen Treppenräumen oder Ausgängen ins Freie nicht länger als 15 m sein.

Ich nehme an, dass diese Beherbergungsstättenverordnung auch bei Studentenwohnheimen gilt?
Natürlich hab ich im Neufert so einiges gefunden..aber es würde mich ja schon interessieren was denn nun in so einer Studentenheimrichtlinie genau drin steht!

Vielen Dank schon mal im Voraus!

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