AW: Studentenheimrichtlinie vs. Beherbergungsstättenverordnung
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es kann sein, dass ich mich täusche oder umwelt-online und mein feuertrutz nicht aktuell sind, aber die beherbungsstättenverordnung ist in BW anscheinend keine eingeführte baubestimmung.
selbst wenn sie eingeführt wäre, würde ich nicht glauben, dass sie auch in anwendung gebracht werden muss, da der anwendungsbereich doch ein anderer ist und das hier bestimmt auch weder gemeint noch so definiert ist.
sonderbaueigenschaften hat ein derartiges gebäude in der regel und gemäß landesbauordnung baden-würtemberg auch keine.
also ... hmmmm ... was nun? ... landesbauordnung?
also, ich würde hier nach kurzem studium der landesbauordnung sagen, dass das gebäude als regelbau nach lbo durchgehen dürfte, nutzung wohnen.
viel spaß beim entwerfen.
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