Ich würde sagen, es kommt auf den Aufbau an: "Voraussetzung für die Anrechnung der Floratherm®-Elemente beim Wärmeschutz ist, dass mindestens 50 % der Wärmedämmung unterhalb der Abdichtung vorhanden ist." Das ist ein Zitat von einer Herstellerseite (Zinco) in Bezug auf die Sanierung von Flachdächern. Ich hoffe ich darf die hier verlinken?
Wärmedämmung durch Dachbegrünung | ZinCo
Hier noch ein Link zur extensiven Begrünung bei Neubauten:
Wärmedämmung durch Dachbegrünung mit Floratherm® | ZinCo
"Laut allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (Nr. Z-23.31-1204 vom
22. Dez. 2005) darf der Wärmedurchlasswiderstand von Floratherm®
WD-Elementen bei wärmeschutztechnischen Berechnungen mit angesetzt werden,
sofern ein Mindestwärmedurchlasswiderstand unterhalb der Dachabdichtung vorhanden ist. Genaue Werte hierzu finden Sie in unserer Produktinformation."
LG
Jule