Architektenkammer BW treibt mich in den Wahnsinn
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Hallo allerseits!
Ich bin seit 20 Monaten angestellter Architekt in BW
und dachte, dass ich mich nach Absolvieren der obligatorischen Seminare nun demnächst Architekt nennen darf.
Leider gibt es in BW die Regel, dass man sein AIP zu BEGINN desselben anmelden muss, sonst ist alles für die Katz und man fängt noch mal von vorne an.
O-Ton Sachbearbeiterin: "Das ist eben Gesetz!"
Ich kannte das Verfahren aus Hamburg anders (dort habe ich zwei Semester Praktikum gemacht) und bin nun in dieser Situation.
Muss ich das hinnehmen?
Meine praktische Erfahrung ist ja nachgewiesen.
Ist das einfach kleinkarierte Bürokratie oder hat das irgendeinen Sinn/Nutzen?
Das (für mich) Absurde ist nämlich: Hätte ich die 20 Monate in einem anderen Bundesland gemacht, gäbe es kein Problem,
man würde mir dann meine Praxiszeit ohne die Voranmeldung anerkennen.
Gibt es einen Trick, das zu umgehen? ZB. einen Monat in einem anderen Bundesland arbeiten, sich dort eintragen lassen und dann von dieser Kammer zur BW-Kammer umziehen?
Viele Grüße..... |