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Zitat von Gaudi Ich weiß, dass das ein altes Thema ist, habe viele Beiträge im Forum dazu gefunden, zum Teil leider schon etwas älter und manchmal etwas wiedersprüchlich. |
Das glaube ich nicht. Möglicherweise gibt es einige falsche Antworten, die dann aber mit Sicherheit durch andere Nutzer korrigiert wurden.
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Zitat von Gaudi 1. dass ich jetzt noch keine Steuernummer beantragen muss, sondern dass ich diese Automatisch bekommen werde? |
Solltest Du tatsächlich in Deinem bisherigen Leben noch nie eine Steuernummer gehabt haben, dann müsstest Du jetzt eine beantragen, da auf allen Deinen Rechnungen eine Steuernummer stehen muß! Auch nach einem Umzug, bei dem ein neues Finanzamt für Dich zuständig wird, wäre das notwendig.
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Zitat von Gaudi 2. dass ich keine Umsatzsteuer ausweisen muss, da ich nur für geschäftliche Kunden arbeite? |
Da gibt es keinen Zusammenhang.
Als Kleinunternehmer mußt Du aber keine Umsatzsteuer abführen. D.h. Du kannst eine Brutto = Netto Rechnung stellen. Kleinunternehmer kannst du solange sein, solange Dein Jahresumsatz 17.500 Euro nicht überscheitet.
Das hat aber eigentlich nur dann einen Vorteil, wenn Deine Kunden Privatleute sind.
Als Kleinunternehmer kannst Du diesen Privatkunden nämlich eine Rechnung z.B. über 1000 EUR für Deine Leistung stellen. Wenn Du aber die USt. abführen mußt, muß Dein Kunde für die gleiche Leistung 1190 EUR zahlen, denn am Ende willst Du ja für Deinen Aufwand die 1000 EUR bekommen (1000*19% USt. = 1190 EUR).
Wenn Du aber Umsatzsteuer abfühst, kann das Vorteile für Dich haben, da Du die Ust. (MwSt.) Deiner Einkäufe mit der USt. (Vorsteuer) Deiner Rechnungen verrechnen kannst:
Kaufst Du z.B. einen Laptop (der für Deine Berufsaufübung notwendig ist) für 1190 EUR (Brutto) kannst Du die Umsatzsteuer 19% = 190 EUR) mit der zuvor genannten Kunden-Rechnung (1000*19% USt. = 1190 EUR) gegenrechnen. D.h. der Laptop hat Dich nurnoch 1000 EUR gekostet.
Die Umsatzsteuer zahl nur der Endkunde! Das ist im Falle des Architekten der private Bauherr. Alle anderen verrechnen die USt. der Ausgaben mit der erhobenen USt. der Einnahmen.
Folglich ist es dem Chef des Architekturbüros auch völlig egal, ob Du am Ende des Monats 1000 EUR Brutto=Netto von ihm haben willst oder 1190 EUR inkl. USt.. Du kostet ihn defacto nur 1000 EUR. (Bei einer Brutto=Netto Rechung gibt es keine USt., die er gegenrechnen könnte.)
Du bist übrigens automatisch erstmal Kleinunternehmer, kannst Dich aber von der Umsatzsteuerbefreuung befreien lassen. Siehe § 19 Abs. 2 UStG.
Hierzu steht auch schon einiges im Forum...
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Zitat von Gaudi 3. dass ich mit scheinselbstständigkeit kein Problem habe sobald ich einen anderen Auftrag habe? (Den hab ich zur Zeit, also kein Problem) |
Es kommt dabei auch etwas auf die Verteilung der Einkünfte an. Bitte Forensuche benutzen!
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Zitat von Gaudi 4. dass ich die Krankenkasse komplett selbst zahlen muss also Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil? |
Sozusagen. Die Kasse wird Dir Deinen Satz nennen können.
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Zitat von Gaudi 5. dass ich keine Sozialbeitrag (Arbeitslosenkasse, Rentenkasse...) zahlen muss, dies aber freiwillig tun kann? Halte ich für besser, da ich nicht immer als freier Mitarbeiter arbeiten will, strebe eine normale Anstellung an, aber man nimmt ja was man bekommt.
Korrekt. D.h. aber auch, dass Du bei Arbeitslosigkeit nix vom Staat bekommst und dass Du auch keine staatliche Rente bekommst. |