Hallo alya32,
klar ist das natürlich möglich, aber in anderen Kammern wird man ohne weitere Prüfung umgetragen. Dazu sind sie laut deren Architektengesetz verpflichtet! In HH ist das halt nicht im Architektengesetz festgeschrieben. Die können auch andere weitere Nachweise (außer der der Austragungsbestätigung) verlangen und/oder dich ganz neu begutachten. Das meinte ich u.a. mit Gutdünken...