Zitat:
Zitat von Royal_Living wo liegt der Unterschied zwischen "barrierfrei" und "altengerecht"? |
Die Bedeutung von "barrierefrei" ist durch die DIN 18040 (früher DIN 18024 u. 18025) eindeutig und rechtssicher festgelegt.
Von "altengerecht" wird häufig dann gesprochen wenn die Festlegungen der o. g. Normen nicht 100%ig erfüllt sind aber einige prizipielle Vorkehrungen getroffen wurden. (z. B. Aufstellen eines Pflegebettes ist möglich, aber Norm-Abstände werden unterschritten; oder eine bodengleiche Dusche ist vorhanden, aber die Bewegungsfläche davor entspricht nicht der Norm; etc)
Dazu ist zu sagen, dass auch durch diese "nicht" normgerechten Vorkehrungen eine erhebliche Erleichterung für die Zielgruppe erreicht wird. Das sogar oft mit deutlich geringerem Aufwand als wenn die Norm zu 100% erfüllt würde. Gerade in Sanierungen sind die Vorgaben oft wegen der Bestandsituation gar nicht zu erfüllen.
Ob das ein Marketing-Gack ist. Weiß nicht. Vielleicht kennst Du jemanden, der in privater Pflege schon mal ein Familienmitglied selber gepflegt hat. Da ist man für jede Erleichterung dankbar... und sei es "nur" wenn die Oma mit dem Rollator selbstständig auf den Balkon gelangen kann.