Vielen lieben Dank für die Antwort!
Die Din Normen habe ich mir eben angeschaut bzw. ausgedruckt.
Verstehe ich das richtig, wenn ein Projektvorhabensträger angibt bzw. damit wirbt, dass es sich um barrierefreie Wohnungen handelt, dass er dementsprechend auch alle Normen erfüllen muss, die in 18040 feststehen?
Wenn dem nicht so ist bzw. wenn er nicht 100% die Normen erfüllt, darf er dann diesen Begriff überhaupt gebrauchen und damit werben?