AW: Barrierefreies & altengerechtes Wohnen / Bauen
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Stell dir vor, du kaufst eine Wohnung, von der dir gesagt wird sie sei barrierefrei. Es gibt Leute, die dann mit dem Zollstock nachmessen und sich dann bei Abweichungen (Unterschreitung der Norm) beklagen, dass eben diese nicht eingehalten ist. Somit läge also eine Täuschung durch den Verkäufer vor wenn er die Wohnung zuvor als barrierefrei gekennzeichnet hat. In der Folge wird Schadenersatz angemeldet. Dem lässt sich vorbeugen durch eine andere Begriffswahl bedingt vorbeugen. |