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Sven_W
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Sven_W: Offline


Sven_W is on a distinguished road

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Datum: 14.04.2012
Uhrzeit: 20:40
ID: 46608



AW: Genehmigungsfreistellungsverfahren: wenn Bauherr auf illigalität besteht

#2 (Permalink)
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Frag mal bei deiner Versicherung nach ob die im Schadenfall haftet ohne bei dir Regress zu fordern. Wenn die das Risiko nicht eingehen...warum solltest du es dann eingehen.

Was ist denn wenn der Bauamtsmitarbeiter nächste Woche einen schweren Unfall hat und sein Nachfolger die Sachlage anders beurteilt.

Genehmigen lassen und fertig.
"Der Bauherr besteht auf illegalität" Will er dreieurofünfzig sparen?

So Sparfüchse kenne ich. Die bauen auch gern ohne Baugrundgutachten...ein Blick vom Architekten in die Baugrube wird schon reichen.

Komm deiner Beratungs- und Hinweispflicht nach und schick die Genehmigungsunterlagen zur Unterschrift.

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