AW: Dubioses Modellbauunternehmen in Frankfurt zahlt Rechnung nicht...Rat gefragt?
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Es gibt bei Rechtsanwälten, genau wie bei Architekten Honorarsätze, die abhängig vom Streitwert und vom Verfahrensweg bzw. außergerichtlich, gerichtlich, Prozeß, Vergleich etc. sind.
Als Beispiel, denn ich habe es selbst schon erleben dürfen:
Streitwert ca. 2.000 Euro (ausstehendes Gehalt z.B.) kostet den Kläger bei Klageabweisung ca. 1.250 Euro Anwalts- und Gerichtskosten.
Wird die Klage angenommen und kommt es, wie in den meisten Fällen, gleich beim ersten Gerichtstermin zu einem Vergleich, der ebenfalls in den meisten Fällen 50/50 entschieden wird. Dann zahlt der Beklagte dem Kläger die Hälfte vom Streitwert, also z.B. 1.000 Euro, der Kläger zahlt aber auch die Hälfte der Gerichtskosten und seinen eigenen Anwalt. Das sind ca. 850 Euro.
Was bleibt übrig? 150 Euro für den Kläger von ursprünglich 2000 Euro. Der Ex-Chef zahlt insgesamt ca. 1.850 Euro...kommt also noch günstiger weg, als wenn er die 2.000 Euro direkt bezahlt hätte.
Also mit einem bloßen Schreiben vom Anwalt für 150 Euro ist es nicht getan, denn der Chef hat kaum was zu verlieren, wie man sieht, und wird dem Verfahren gelassen entgegen sehen.
Das deutsche Rechtsystem funktioniert leider so.
Das Abholen und Hinfahren zur Arbeit liefert keine brauchbaren Beweise.
Nachträglich höhere Stundenlöhne verlangen geht auch schlecht, weil bereits eine Mahnung über einen bestimmten Betrag geschrieben wurde.
Aber nur zu, versuche Dein Glück, aber bitte berichte in ein paar Monaten für alle Forenteilnehmer, wie es ausgegangen ist.
Ich würde die Zeit allerdings für neue Projekte und zum anderweitig Geldverdienen verwenden, denn dann bleibt Dir Ärger erspart und unterm Strich mehr übrig. |