hallo zusammen,
ist bei es zulässig bei einer öffentlichen ausschreibung einen versandtermin der ausschreibungsunterlagen festzulegen? lt. vob §12 (4)
1. Die Vergabeunterlagen sind den Bewerbern unverzüglich in geeigneter Weise zu übermitteln.
2. Die Vergabeunterlagen sind bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe an alle ausgewählten Bewerber am selben Tag abzusenden.
wäre das ja nicht zulässig, wenn ich das richtig interpretiere.
für ein paar hilfreiche tipps wäre ich euch sehr dankbar.
_tim