AW: Gehälter für Architekten & Ingenieure nach Tarifvertrag
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Bei nachweislich geringen Gesamt-Einkünften incl. sonstiger Familienangehörigen kann die Kasse einen geringeren Beitrag anbieten. Es gibt die Möglichkeit für jeden, der monatlich wenig Gewinn macht, einen "Antrag auf Ermäßigung" zu stellen.
Dieses publizieren die Kassen nicht, geben es nur zu, wenn man ausdrücklich danach fragt. Darüber steht auch nichts auf der Website zumindest der TK.
Es gibt jetzt die ~1200,- als Mindestbemessungsgrenze für alle Selbstständige, aber nur auf Antrag. Du hast kein "Recht" darauf und sie wollen Verdienst des Ehepartners, Kapitaleinnahmen etc. dazu wissen. Wenn man tatsächlich weniger hat, wird sehr schnell genehmingt. Aber Du musst nach dem "Antrag auf Beitragsermäßigung" fragen! |