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hallo forum!
ich muss einen deckenspiegel für eine gipskartondecke erstellen.
seitens des ausführenden wird verlangt die bewegungsfugen vorzugeben.
mein problem ist, dass in den normen auf herstellerangaben verwiesen wird. sowohl bauherr als auch ausführenden stehen auf dem standpunkt dafür ist der planer verantwortlich (wobei ich herstellerneutral arbeiten soll - bauherrnvorgabe).
nun verstehe ich, dass gewerkeübergreifende fugen (dehnfugen, brandschutz etc.) in den deckenspiegel kommen müssen (woher soll sie der trockenbauer sonst haben). aber darüberhinausgehende fugen zur erstellung einer rissfreien decke muss er schon selbst setzen (außer sie sind gestaltungsrelevant). ich zeichne ihm ja auch nicht die unterkonstruktion.
wie seht ihr das?
gruß
tom |