Zunächst mal ist das von Kammer zu Kammer verschieden. Am Besten mal in der für dein Bundesland zuständigen Kammer nachfragen.
In NRW beispielsweise gibt es grob 3 Vorraussetzung:
1. mindestens 4 jährige Regelstudenzeit, das heißt, 6-semestriger Bachelor reicht nicht, 8-semestriger aber schon
2. 2 Jahre Nachweis Praxis mit definierten Inhalten
3. bestimmte Anzahl Weiterbildungsstunden nachweisen
siehe hier:
http://www.aknw.de/studenten/weiterb...tadtplaner.pdf