Ja, warum nicht, wenn du eine 4jährige Regelstudienzeit nachweisen kannst:
Zitat:
1) Über eine Befähigung im Sinne von § 4 Abs. 1 verfügt, wer:
1. erfolgreich eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule mit
a) einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit auf Vollzeitbasis oder mindestens sechs Studienjahren mit mindestens dreijähriger Vollzeitbasis in der Fachrichtung Architektur oder b) einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit in den Fachrichtungen Innen- oder Landschaftsarchitektur, Stadtplanung oder einem gleichwertigen Studium mit Schwerpunkt im Städtebau, das zur Erstellung von städtebaulicher Planung befähigt, abgelegt hat und |
Oder hast du gar nicht Stadtplanung studiert?