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sparkasse
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Datum: 18.06.2012
Uhrzeit: 18:07
ID: 47038



brandüberschlag berlin

#1 (Permalink)
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hallo,

folgende Fragestellung.

muss in der folgenden Zeichnung der min. Abstand von 5m eigehalten werde?

Abstand zwischen dem Fenster des Treppenhauses und dem Fenster des Bades einer Wohneinheit.

Oder gilt da die Regelung nicht, weil die Gebäudeteilen mit über 120grad zusammenstoßen?

Wobei dieser Winkel nur zustande kommt weil das Treppenhaus sich rausschiebt und die Gebäude eigentlich mit einem Winkel von 90grad zueinander stehen würden.




Nach §30 (6) „... muss der Abstand (einer Brandwand) von der inneren Ecke (eines Gebäudes oder eines Gebäudeteiles, die durch die Brandwand getrennt sind) mindestens 5 m betragen; das gilt nicht, wenn der Winkel der inneren Ecke mehr als 120 Grad beträgt oder mindestens eine Außenwand auf 5 m Länge als öffnungslose feuerbeständige Wand aus nichtbrennbaren Baustoffen ausgebildet ist.“
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Geändert von sparkasse (18.06.2012 um 18:12 Uhr). Grund: test

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