Ja. Diese Regelung gilt aber für Brandwände.
siehe hier:
http://www.kaminkehrer-stefan-fichtl...orderungen.pdf
S. 15 Bild 10
Für Außenwände von Treppenräumen gilt aber §35 Abs. 4 S. 2.
Es ist im Einzelfall zu klären, ob die Treppenraumaußenwände von außen im Brandfall beansprucht werden können.