Einzelnen Beitrag anzeigen
Der Gaertner
 
Registriert seit: 16.06.2004
Beiträge: 63
Der Gaertner: Offline

Ort: Osnabrueck
Hochschule/AG: Professor, emeritiert, freiberuflicher Unternehmensberater für den Baubetrieb

Der Gaertner is on a distinguished road

Beitrag
Datum: 25.06.2012
Uhrzeit: 01:23
ID: 47118



AW: Miniminiminijob? #7 (Permalink)
Social Bookmarks:

Zitat:
Zitat von inspirationally Beitrag anzeigen
Nun ist nur die Frage, wie ich die Stunde berechne. Werden die Steuern dann automatisch über die Steuererklärung abgezogen? Zuvor hatte ich 2100€ brutto bei 40h. Das wären durch 20 Tage und 8 Stunden gerechnet lächerliche 13€ pro Stunde (brutto).
Setze ich diesen Wert dann in der Rechnung an? Etwas wenig, oder?
Erst mal zu den Steuern: Du machst die Einkommensteuererklärung und das Finanzamt sagt in seinem Steuerbescheid, wieviel Steuern Du zahlen musst. Bei Verlusten aus der freiberuflichen Tätigkeit wird das den eventuellen Gewinnen/Einnahmen aus anderen Quellen gegengerechnet. Das Finanzamt schaut aber kritisch darauf, ob die Tätigkeit ernsthaft mit Gewinnabsicht betrieben wird. Wichtig ist auch der Hinweis von Tom hinsichtlich der Scheinselbstständigkeit
Die 13 EUR/h sind gar nicht so abwegig. Der ASIA-Tarifvertrag für Architekten und Ingenieure sieht im Tarif T3 anfangs etwa 2.300 EUR/Monat vor, was etwas über 14 EUR/h bedeutet.
Zitat:
Zitat von inspirationally Beitrag anzeigen
Oder MUSS ich hier - auch wenn es eher eine simple Bauzeichnerleistung ist - den HOAI-Satz ansetzen, da ich mich ja auf meine Möglichkeit der freiberuflichen Tätigkeit, die man als Dipl.-Ing. für Architektur ausüben darf, berufe?
Die HOAI kann ja nur die Vertragsgrundlage zwischen Bauherrn und Architekt und nicht die zwischen Architekt und freien Mitarbeitern sein.
__________________
Wolfgang Ziegler

Mit Zitat antworten