Kammermitglied in BW bei MItgliedschaft im Ausland?
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Hallo zusammen!
Ich habe im vergangenen Herbst mein Diplom an der uni stgt. gemacht und mich im anschluß in der architektenkammer der niederlande eingeschrieben.
nach EU-recht müsste mich jede andere kammer in deutschland aufnehmen.
bei meinen recherchen habe ich festgestellt, daß hier in bw die mitgliedsbeiträge deutlich höher sind als in den NL.
weiß jemand, ob man mitglied in einer ausländischen kammer sein darf und dennoch in bw als freier architekt tätig sein darf ohne aber örtliches kammermitglied zu sein?
wie ist es dann noch mit dem bw versorgungswerk?
könnte ich hier trotzdem meine beiträge einzahlen?
war schon auf der HP der AKBW aber da heißt es nur : "...muß die berufsbezeichnung architekt führen...."
VIELEN DANK FÜR DIE INFOS, LINKS, TIPPS......
gruß devrimy |