Ewiges Reizthema, Handwerker verweisen bei Sicherheitsleistung auf VOB/A §9(7)
Zitat:
Zitat von VOB/A §9(7) (7) Auf Sicherheitsleistung soll ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn
Mängel der Leistung voraussichtlich nicht eintreten. Unterschreitet die
Auftragssumme 250 000 € ohne Umsatzsteuer, ist auf Sicherheitsleistung für
die Vertragserfüllung und in der Regel auf Sicherheitsleistung für die
Mängelansprüche zu verzichten. Bei Beschränkter Ausschreibung sowie bei
Freihändiger Vergabe sollen Sicherheitsleistungen in der Regel nicht verlangt
werden.
(8) Die Sicherheit soll nicht höher bemessen und ihre Rückgabe nicht für
einen späteren Zeitpunkt vorgesehen werden, als nötig ist, um den
Auftraggeber vor Schaden zu bewahren. Die Sicherheit für die Erfüllung
sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag soll 5 v. H. der Auftragssumme
nicht überschreiten. Die Sicherheit für Mängelansprüche soll 3 v. H. der
Abrechnungssumme nicht überschreiten. |
250.000€/Gewerk, ist ja bei Mickerbüros eher selten, von daher dürfte man
mit Sicherheitsleistung eigentlich gar nicht in Berührung kommen, BH hat
aber meist ganz eigene Vorstellungen. Also VOB/B §17 erst ab 250.000€ oder
wie handhabt Ihr das?