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Tom
 
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Hochschule/AG: Architekt

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Datum: 16.07.2012
Uhrzeit: 23:29
ID: 47269



AW: Sicherheitsleistung

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Hallo Kieler,

ist das ein öffentlicher Bauherr? So wie ich es bisher mit solchen kennengelernt habe, wurden in den Vertragsbedingungen auch für Gewerkevolumen <250.000 EUR sowohl ein Sicherheitseinbehalt von 5% als auch ein Gewährleistungseinbehalt von 3% vereinbart. Nur bei Kleinaufträgen à ca. 10.000 EUR wurde auf sowas verzichtet ...

Der Sicherheitseinbehalt wird ja von jeder Abschlagsrechnung abgezogen und sorgt neben der allgemeinen Disziplinierung des Auftragnehmers dafür, dass trotz evtl. noch leicht unscharfer Ist-Mengenermittlung auf keinen Fall eine Überzahlung eintritt. Für solche Summen haftet im Worst Case (Kündigung des AN) der Architekt.

Und der Gewährleistungseinbehalt wird - so wie ich es kenne - regelmäßig in der Schlussrechnung zwar noch ausgewiesen und abgezogen, gegen eine Bankbürgschaft aber ohne Murren ausgezahlt.

Grüße, T.

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