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5 und 3% sind schon vernünftige Werte, das wurde wohl im Zuge der letzten VOB-Reformen schon im Sinne der Unternehmer herabgesetzt. 5.000 EUR sind auch m. E. zu niedrig, um einen Gewährleistungseinbehalt zu fordern (in welcher Form auch immer). Und Abschlagszahlungen wird es bei solchen Volumen doch auch nicht geben.
Aber Dächer oder ein kompletter Fenstertausch kosten doch schnell 100.000 EUR, eine hochwertige Fassadensanierung auch mal 200.000 EUR. Da wird es schon interessant. Da dauert die Ausführung einige Wochen/Monate und es bestehen hinsichtlich der Ausführungstermine und der -qualitäten genug Unwägbarkeiten, dass man sich als AG finanziell absichern sollte.
Natürlich muss man auch die Perspektive des AN im Blick haben. Alle (auch Bauherr und Architekt) sind ja daran interessiert, dass die Handwerker schnell und in ausreichender Höhe für erbrachte Leistungen entlohnt werden, damit sie um Himmels Willen liquide bleiben. Aber diese Einbehalte haben schon ihren Zweck, schließlich sind da unter den AN auch wirtschaftliche Hasardeure unterwegs, die ohne Probleme eine Baustelle auch mal strategisch an die Wand fahren und nur Chaos hinterlassen.
Zur Abwicklung: Der Sicherheitseinbehalt wird ja spätestens in der Schlussrechnung komplett ausgezahlt, und eine Bankbürgschaft für die Gewährliestung ist kein großes Thema. Da sind die Unternehmen eingespielt, viele geben eine Bürgschaft schon mit der Schlussrechnung dazu. Geschrei gibt es oft um die Höhe, weil nach Prüfung der Rechnung manchmal die Bürgschaft um 100 oder 500 EUR zu niedrig ist. Die Unternehmen wollen aber mit so hoher Dringlichkeit das Geld, dass eine geänderte Bürgschaft nach einem Anruf oder einer 1-Zeilen Mail i. d. R. vorliegt.
Wenn die Unternehmen auf eine Auszahlung gegen Bürgschaft verzichten, muss der Bauherr die Rückzahlung verwalten. Öffentliche Bauherren haben dafür einen komfortablen Verwaltungsapparat, als privater Bauherr wollte ich mich mit sowas nicht rumschlagen ...
T. |