Danke für Deine Einschätzung!
Ich präzisiere mal, mich interessiert hauptsächlich der Bereich beschränkte
Ausschreibung, da steht ja "Bei Beschränkter Ausschreibung sowie bei
Freihändiger Vergabe sollen Sicherheitsleistungen in der Regel nicht verlangt
werden."
Zitat:
Zitat von Tom oben Der Sicherheitseinbehalt wird ja von jeder Abschlagsrechnung abgezogen
und sorgt neben der allgemeinen Disziplinierung des Auftragnehmers dafür,
dass trotz evtl. noch leicht unscharfer Ist-Mengenermittlung auf keinen Fall
eine Überzahlung eintritt. |
Im Normalfall sind die Unternehmer bei Leistung von Abschlagszahlungen doch
sowieso schon wieder ein bis zwei Wochen weiter, das ist dann sozusagen
eine viel größere Sicherheitsleistung als die 5 oder 10 Punkte.
Aus Deinen Beiträgen destilliere ich aber 5/3 ab ca. 100.000€, bei beschränkter
Ausschreibung. Also Bauen im Bestand, EFH, beschränkte Ausschreibung
grundsätzlich nicht?