Der 6 semestrige reicht meist nicht zum Kammereintritt. Da sind mindestens 8 Semester Voraussetzung. Oder 6 Semester Bachelor + 2 Semester Master.
zB. steht im Gesetz zur Neufassung des Architekten- und Ingenieurrechts
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Zitat:
§ 4
Voraussetzungen für die Eintragung in die Architekten- und die Stadtplanerliste
(1) In die Architektenliste mit der jeweiligen Fachrichtung wird eingetragen, wer ein den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur entsprechendes Studium mit einer mindestens vierjährigen Gesamtregelstudienzeit an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat und danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in der betreffenden Fachrichtung ausgeübt hat. Für die Eintragung in die Stadtplanerliste sind der erfolgreiche Abschluss eines Studiums der Stadt- und Regionalplanung mit Schwerpunkt im Städtebau mit einer mindestens vierjährigen Studienzeit oder eine gleichwertige Ausbildung, die auch zur Erstellung städtebaulicher Pläne befähigt, und danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf diesem Gebiet erforderlich. Während der praktischen Tätigkeit sind die für die spätere Berufsausübung erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen wahrzunehmen. Die zweijährige praktische Tätigkeit gilt als erbracht, wenn die Person die Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst besitzt.
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