AW: Aufnahme in der Architektenkammer NRW
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zur aufnahme in die architektenkammer NRW hätte ich auch eine frage:
in der verordnung schreiben sie, dass es müssen neben 2 jahren berufstätigkeit noch 3 monaten Bauleitung nachgewiesen werden und 2 oder 3 projekte in den phasen 1 bis 6.
die frage müssen diese projekte durchgehend von LP 1 bis 6 sein oder kann man auch abschnitte aus mehreren projekte erbringen, die insgesamt eine erfahrung von grundlagenermittlung bis ausführungsplanung nachweisen? |