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wie muss für freier mitarbeiter die versicherung durch den auftraggeber aussehen?
also ich verstehe nicht ein ding.
wenn ein freier mitarbeiter (dipl-ing.) bei der kammer noch nicht angemeldet ist, darf er keine pläne unterschreiben. richtig?
nur dem auftraggebende architekt kann unterschreiben und stempeln.
soll der freier mitarbeiter, der nur CAD zeichnet und keine bauvorlageberechtigung hat, sich trotzdem durch den architekt versichern lassen bzw. eine privateversicherung für 800 € pro halbes jahr (ach!) abschliessen? |