Hallo,
ein Bauherr wünscht, seinen Porsche in seinem Arbeitszimmer
parken zu können
Es soll zur Trennung eine Glas-Falt-Wand vorgesehen werden.
Gibt es die Möglichkeit die Raumsituaion z. B. baurechtlich als
Showroom auszulegen um an den Anforderungen der Garagenverordnung
vorbeizukommen? Vor allem bezüglich der Verglasung und Lüftung?
Das Fahrzeug ist Teil einer "Autosammlung" und wird nur zu seltenen
Anlässen und hohen Feiertagen gefahren.