Zitat:
Zitat von Archident Also darf man sich quasi erst nach 4 Jahren Studium und Eintragen in die Kammer Architekt nennen, richtig? |
Nein nicht ganz. Du darfst dich erst Architekt nenennen wenn du in einer Architektenliste eingetragen bist. Wie du dazu kommst kann verschieden sein. Es gibt halt auch noch den sog. "Genieparagraphen" der es auch außergewöhnlich begabten Autodidakten ermöglicht ohne Studium in eine AK einzutreten. Steht alles in den Architektengesetzen der Länder.
Bedenke auch das im "Normalfall" nach dem Studium noch eine gewisse Praxiszeit meist 2 Jahre in allen LP und eine gewisse Anzahl Weiterbildungen nachzuweisen sind.