Es gibt so ein Vergabehandbuch für VOF-Verfahren in Bayern.
Vielleicht findest du hier ja eine Antwort:
http://www.innenministerium.bayern.d...n_20120309.pdf
Da gibt es ja genau das Beispiel, das du genannt hast, auf Seite 23:
Zitat:
2a. Für die Realisierung eines Projektes ist vorgesehen, dass ein Teil der Planungsleistungen eines Leistungsbildes durch den Auftraggeber erbracht wird. Diese und die weitere an einen freiberuflich Tätigen zu vergebende Planungsleistung liegen jeweils unter dem Schwellenwert. Zusammen würde aber der Schwellenwert überschritten werden.
Für die Berechnung des Auftragswertes sind nur die Leistungen in Ansatz zu bringen, die auch vergeben werden sollen. Da nicht beabsichtigt ist, alle Leistungsphasen in Auftrag zu geben, müssen die Anteile, die der Auftraggeber erbringt, auch nicht eingerechnet werden.
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