Zitat:
Zitat von Archimedes Wurde das Weiterarbeiten denn auch (am Besten schriftlich) vereinbart? Ich meine, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart war, dann gibt's auch kein Geld dafür. |
Es gibt auch so etwas wie konkludentes Verhalten. Es genügt, dass der Auftraggeber mündl. oder schriftl. - z.B. in einer E-Mail - indirekt zum Ausdruck bringt, dass er eine Leistung erwartet, z.B. indem er irgendeine Detailspezifikation zur Arbeit gibt, über Termine spricht, o.Ä.
T.