Zitat:
Zitat von Tom Der Tipp galt ja nicht Dir ... Das Zahlen einer ersten Rechnung, wie hier erfolgt, ist ein ganz starker solcher konkludenter Akt. Ein Auftrag hat also rechtl. eindeutig bestanden.
T. |
Auch in dem von mir beschriebenen Fall mit dem letztlich 75/25-Vergleich bestand klar ein Auftrag, es gab Unterschriften, Anweisungen und eine bezahlte Rechnung. Es ging um einen Restbetrag (etwa 20% des Gesamthonorars, 80% waren bereits bezahlt) für eine weitere zusätzliche und beauftragte Leistung, also ganz ähnlich wie hier.
Alles (rechtlich einwandfreie) zu versuchen ist OK, aber ich würde letztlich von einem Rechtsstreit absehen, denn unterm Strich kommt außer viel Ärger/Zeitaufwand für beide Seiten nichts wirklich zählbares dabei raus.
Die Anwälte sind halt beschäftigt und freuen sich auch nicht wirklich, weil der Streitwert eher gering ist. Nach Abzug aller Kosten/Gebühren geht man evtl. mit 20 - 40% (je nach Ausgang des Vergleichs) des ursprünglich geforderten Betrages nach hause und fragt sich wofür der Aufwand.