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habe nichts weiter dazu gefunden, zB in der Wohnflächenverordnung, aber meine Einschätzung:
Kinder- und Schlafzimmer sind unter 10m2 zumindest im geförderten Wohnungsbau eher nicht zulässig, und im freien Wohnungsbau nicht vermarktbar.
Könnte mir vorstellen, daß auch eine zu geringe Fensterfläche (1/8..) oder zu viele Schrägen oder eine zu niedrige Höhe aus einem Zimmer ein halbes oder gar kein Zimmer macht. |