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Offene Bauweise nach BauNVO §22
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Florian
tektorumAdmin
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Florian: Offline
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Hochschule/AG: Illenberger & Lilja GbR / Anderhalten Architekten
Beitrag
Datum: 20.08.2012
Uhrzeit: 12:26
ID: 47585
Offene Bauweise nach BauNVO §22
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1
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Mich würde interessieren, wie offene Bauweise im Detail definiert wird.
Dürfte ich zwei Häuser a 30m Seitenlänge durch einen offenen Steg miteinander verbinden oder würde dies dann zu einem Gebäude größer als 50m werden?
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Florian Illenberger
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