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Zitat von DerNubbel Ist dann die "Öffnung im Fenster" nur auf einen Flügel bezogen oder auf beide? Es könnte ja jemand konstruieren dass bei zwei Flügeln ohne Pfosten das Öffnen des zweiten Flügels zu kompliziert ist, weil ja soweit ich weiss an diesen Flügeln dann kein Fenstergriff montiert ist, sondern im Flügel die Verriegelung gelöst werden muss? |
Ich persönlich bin mir (nach mehreren Schulprojekten) nicht sicher, ob man die lichte Breite von 0,90 cm mit einem zweiflügligen Fenster darstellen kann. Denn das Öffnen des Stulpflügels (so nennt man das
) ist oft tatsächlich nicht leicht; und zusätzliche Zeit benötigt es auf jeden Fall. Wenn Du nicht weißt, dass diese Lösung an diesem Ort schon genehmigt wurde (in Rücksprache mit Brandschützern und Feuerwehr), würde ich mich da bei einem Fachplaner Brandschutz kurz rückversichern und/oder die Frage auch gegenüber dem Bauherrn thematisieren.
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Zitat von DerNubbel Vielen Dank! Kannst Du mir vielleicht auch noch sagen, wo ich die Definition dazu finde? |
Diese Dinge stehen in den Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherer (GUV), zu Schulen wurde das PDF gerade überarbeitet. Zu Fenstern und Notausstiegen ist da das Wesentliche zu finden, es sind ja auch weitere Forderungen hinsichtlich der Beschläge etc. zu erfüllen:
http://www.sichere-schule.de/klassen...richtsraum.pdf
Kann gefunden werden auf:
Unfallkasse NRW - Sichere Schule
Oder:
DGUV Publikationen
Siehe auch:
Sichere Kita
T.