Zitat:
Zitat von personal cheese Und wie kommst du drauf, dass es sich hier um eine Schule handelt?
Braucht man nicht generell nach den Schulbaurichtlinien sowieso 2 bauliche Rettungswege in Schulen? Da könnte man auf Rettungsfenster dann verzichten. |
Weil man im Bestand von Schulen und Kindergärten diese Notausstiegsfenster noch vielerorts antrifft, wenn es keinen 2. baulichen Rettungsweg gibt. Akzeptiert werden diese Lösungen nur auf Basis eines Sondererlasses. Bei der Sanierung sind dann die aktuellen GUV-Richtlinien zu beachten. Im Neubau wird sowas nicht mehr gemacht/genehmigt. Wenn uns jetzt DerNubbel sagt, das ist eine andere Nutzung, bin ich gespannt.
T.